Die Leitung der Universität Luzern hat die Maskenpflicht im gesamten Universitätsgebäude ab dem 17. August beschlossen. Einige Fragen bleiben beim aktualisierten Schutzkonzept aber nach wie vor unbeantwortet. Lumos hat für euch nachgefragt.
Hannah Göldi, Kulturwissenschaften
Vor zwei Wochen haben wir euch mögliche Szenarien für das kommende Semester vorgestellt. Nun hat die Leitung der Universität Luzern am 6. August mitgeteilt, dass eine allgemeine Maskenpflicht im gesamten Universitätsgebäude ab dem 17. August gelten wird. Ausserdem hat sie das Schutzkonzept der Phase II überarbeitet und ein eigenes Grundszenario hinzugefügt. Diesem zufolge werden einige der vermuteten Szenarien eintreten.
Mensa wird geöffnet
Das aktualisierte Schutzkonzept und die Mitteilung der Universitätsleitung hat von eurer, wie auch von unserer Seite einige Fragen aufgeworfen. Lukas Portmann, Kommunikationsbeauftragter der Universität Luzern, hat sie für uns beantwortet. Eines jedoch vorweg: das Schutzkonzept Phase II wird von einer dritten Phase zum Semesterstart ersetzt. Viele Details seien noch in Abklärung, so Portmann.
Lumos: Bis jetzt sollen nur Unterrichtende und Mitarbeitende der Universität gratis Masken erhalten. Sollen Masken auch für Studierende kostenfrei, oder zumindest kostenreduziert, zur Verfügung gestellt werden?
Lukas Portmann: Das ist in Abklärung.
Bleibt die Mensa geschlossen? Wie sieht es bezüglich dem Kiosk im Lichthof aus?
Die Mensa soll zu Semesterbeginn geöffnet werden, Details sind noch in Abklärung.
Auf der Webseite der Unilu steht, dass Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise im Präsenzmodus nicht stattfinden werden.
Diese Angabe stammt vom aktuellen Schutzkonzepts Phase 2 und wird noch angepasst. Die Fakultäten werden noch vor Ende August über die genaue Ausgestaltung kommunizieren. So viel vorab: es soll auch Seminare im Präsenzmodus (bzw. hybriden Modus) geben.
Gilt die Maskenpflicht in der Bibliothek auch, wenn die Studierenden an ihren Plätzen sitzen?
Die Nutzung der Bibliothek geschieht nach dem Schutzkonzept der ZHB. In der Bibliothek herrscht keine Maskenpflicht, auch nicht ab dem 17. August.
Wortmeldungen auch in grossen Hörsälen möglich
Gemäss dem vorgestellten Grundszenario der Universitätsleitung könnt ihr euch den Unterricht ab September wie folgt vorstellen:
Für den Schutz von Risikogruppen und zur Minimierung der Ansteckungsgefahr gibt es eine reduzierte Platzanzahl in den Hörsälen und Studierende können sich von Zuhause aus per Zoom zuschalten. In grösseren Räumen (ab 48 Plätze) müssen Dozierende üblicherweise ein Mikrofon nutzen, damit die Anwesenden sie verstehen. Mittels zusätzlichen USB-Mikrofonen, welche die Töne der Lautsprecher im Raum empfangen und übersetzen, hören auch physisch abwesende Studierende die Dozierenden. Mit der gleichen Technik werden Wortmeldungen vom Handmikrofon auf das USB-Mikrofon übertragen.
Bei Räumen mit weniger als 48 Personen reichen die normalen Notebook-Mikrofone für eine verständliche Kommunikation aus. Auch der Einsatz der im letzten Artikel zum Schutzkonzept erwähnten «Meeting Owls» ist jetzt bestätigt geworden. Sie werden, wenn nötig, für interaktive Seminare eingesetzt. Somit erscheinen nicht nur die abwesenden Studierenden bei Wortmeldungen auf der Leinwand, sondern eine Kamera in der Mitte des Raums sorgt dafür, dass auch anwesende Studierende bei Wortmeldungen in einem zusätzlichen Kasten auf dem Bildschirm der Notebooks erscheinen.
Der universitäre Alltag ist somit ab dem Herbstsemester zumindest in gemässigter Form gesichert. Vorausgesetzt natürlich, dass keine unerwartete zweite Welle vor Semesterbeginn eintritt und der Bund somit neue Massnahmen bestimmt.